30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/77
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 30. November 2009 — Ridolfi/Kommission
(Rechtssache F-3/09) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beamte, die in einem Drittland Dienst tun - Erhöhte Erziehungszulage - Wiederverwendung am Sitz des Organs - „Recyclage“ - Zeit der gewöhnlichen dienstlichen Verwendung - Art. 3 und 15 des Anhangs X des Statuts)
2010/C 24/143
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Roberto Ridolfi (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und D. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, dem Kläger die Fortbildung und die Beibehaltung der erhöhten Erziehungszulage für seine beiden älteren Kinder zu versagen
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Ridolfi trägt die Kosten.
(1) ABl. C 55 vom 7.3.2009, S. 53.
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