27.8.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 252/51
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 26. Mai 2011 — Kalmár/Europol
(Rechtssache F-83/09) (1)
(Öffentlicher Dienst - Bedienstete von Europol - Entlassung - Antrag auf Aufhebung - Zahlung der Dienstbezüge - Wirkung eines Aufhebungsurteils)
2011/C 252/109
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Kläger: Andreas Kalmár (Den Haag, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. C. Coppens)
Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Prozessbevollmächtigte: D. Neumann und D. El Khoury im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidungen von Europol vom 4. und 24. Februar 2009 über die Entlassung des Klägers und seine Suspendierung während der Kündigungsfrist sowie Antrag auf Ersatz des dem Kläger entstandenen immateriellen Schadens
Tenor des Urteils
1.
Die Entscheidung vom 4. Februar 2009, mit der der Direktor des Europäischen Polizeiamts (Europol) den befristeten Vertrag von Herrn Kalmár gekündigt hat, die Entscheidung vom 24. Februar 2009, mit der der Direktor von Europol den Betroffenen von der Verpflichtung zur Ableistung seines Dienstes während der Kündigungsfrist befreit hat, und die Entscheidung vom 18. Juli 2009, mit der dessen Beschwerde zurückgewiesen worden ist, werden aufgehoben.
2.
Europol wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 5 000 Euro als Schadensersatz zu zahlen.
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Europol trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten von Herrn Kalmár.
(1) ABl. C 24 vom 30.1.2010, S. 80.
Full & Egal Universal Law Academy