10.10.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 244/16
Klage, eingereicht am 30. Juli 2009 — Da Silva Pinto Branco/Gerichtshof
(Rechtssache F-52/09)
2009/C 244/27
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Delfina Da Silva Pinto Branco (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Erniquin)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin zu entlassen, Ernennung der Klägerin zur Beamtin auf Lebenszeit, hilfsweise ihre erneute Indienststellung als Beamtin auf Probe, und Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Einstellungsbehörde vom 24. Oktober 2008 über die Entlassung sowie die Stellungnahme des Beurteilungsausschusses vom 8. Oktober 2008, die beiden Probezeitberichte des Beurteilenden vom 22. Februar 2008 und vom 10. Juni 2008 und die Entscheidung der Einstellungsbehörde vom 18. April 2008 über die Verlängerung der Probezeit aufzuheben;
—
sie mit Wirkung vom 1. März 2008 zur Beamtin auf Lebenszeit zu ernennen und ihr den Anspruch auf eine Entschädigung zuzuerkennen, die der Differenz zwischen den Bezügen, die sie erhalten hätte, wenn sie am 1. März 2008 zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt worden wäre, und dem von ihr tatsächlich von diesem Datum an bis zur Verkündung des Urteils erzielten Einkommen entspricht; hilfsweise, sie entweder in der Dienststelle, der sie vor ihrer Entlassung zugewiesen war, oder in einer anderen Dienststelle des Organs als Beamtin auf Probe wieder in Dienst zu stellen, damit sie dort eine neue Probezeit ableisten kann;
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den Beklagten zu verurteilen, Schadensersatz für den erlittenen immateriellen Schaden, der mit 5 000 Euro veranschlagt wird, an sie zu zahlen;
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dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.
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