16.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 11/40
Klage, eingereicht am 21. Oktober 2009 — W/Kommission
(Rechtssache F-86/09)
2010/C 11/77
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: W (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, dem Kläger keine Haushaltszulage zu gewähren
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche vom 5. März 2009, ihm keine Haushaltszulage zu gewähren, aufzuheben;
—
die Zurückweisung seiner am 2. April 2009 eingelegten und unter der Nummer Nummer R/149/09 eingetragenen Beschwerde gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts, die vom Generaldirektor der GD Admin in seiner Eigenschaft als Anstellungsbehörde am 17. Juli verfügt worden ist, aufzuheben;
—
der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.
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