30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/80
Klage, eingereicht am 21. Oktober 2009 — Dekker/Europol
(Rechtssache F-87/09)
2010/C 24/153
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Kläger: Abraham Dekker (Dordrecht, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Dane und P. de Casparis)
Beklagter: Europol
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung von Europol vom 15. April 2009, mit der es abgelehnt worden ist, den Betrag des dem Kläger zugebilligten Ruhegehalts wegen Dienstunfähigkeit (von dem seine anderen Einkünfte abgezogen werden) in Höhe eines Nettoeinkommens von 90 % seines letzten Grundgehalts zu gewährleisten und für negative Änderungen seines Gesamtnettoeinkommens aufgrund einer Nacherhebung von Steuern einzustehen
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung vom 15. April 2009 aufzuheben, mit der der Beklagte dem Kläger mitteilt, dass er nicht verpflichtet sei, ein Nettoeinkommen in Höhe von 90 % des letzten Grundgehalts des Bediensteten zu gewährleisten, und sich nicht berufen fühle, den finanziellen Schaden auszugleichen, falls die steuerliche Veranlagung der niederländischen Steuerbehörden aufrechterhalten bleibe;
—
die Entscheidung vom 23. Juli 2009 über die Beschwerde aufzuheben, mit der die gegen die Entscheidung vom 15. April 2009 erhobenen Rügen des Klägers für unbegründet erklärt werden;
—
Europol die Kosten aufzuerlegen.
Full & Egal Universal Law Academy