11.8.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 243/15
Urteil des Gerichts vom 3. Juli 2012 — Dänemark/Kommission
(Rechtssache T-212/09) (1)
(EAGFL - Abteilung „Garantie“ - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Ackerkulturen - Stilllegung von Flächen)
2012/C 243/27
Verfahrenssprache: Dänisch
Parteien
Kläger: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Bering Liisberg, sodann V. Pasternak Jørgensen im Beistand der Rechtsanwälte P. Biering und J. Pinborg)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst N. Rasmussen und F. Jimeno Fernández, sodann F. Jimeno Fernández im Beistand von Rechtsanwalt T. Ryhl)
Gegenstand
Antrag auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/253/EG der Kommission vom 19. März 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, und des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 75, S. 15), soweit dadurch bestimmte Ausgaben des Königreichs Dänemark für die Stilllegung von Flächen von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossen worden sind
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 193 vom 15.8.2009.
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