17.11.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 355/21
Urteil des Gerichts vom 27. September 2012 — Fedecom/Kommission
(Rechtssache T-243/09) (1)
(Staatliche Beihilfen - Obst- und Gemüsesektor - „Krisenpläne“ zur Unterstützung des Obst- und Gemüsemarkts in Frankreich - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Begriff der staatlichen Beihilfe - Staatliche Mittel - Gemeinsame Finanzierung durch eine öffentliche Stelle und durch freiwillige Beiträge der Erzeugerverbände - Vorbringen, das im Widerspruch zu den im Verwaltungsverfahren angeführten Tatsachen steht - Betriebsbeihilfen - Berechtigtes Vertrauen)
2012/C 355/42
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Fédération de l’organisation économique fruits et légumes (Fedecom) (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Galvez)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: B. Stromsky)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 203 final der Kommission vom 28. Januar 2009 über die von der Französischen Republik durchgeführten „Krisenpläne“ (plans de campagne) im Obst- und Gemüsesektor
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Fédération de l’organisation économique fruits et légumes (Fedecom) trägt die Kosten.
(1) ABl. C 205 vom 29.8.2009.
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