30.6.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 202/17
Urteil des Gerichts vom 14. Mai 2014 — Donau Chemie/Kommission
(Rechtssache T-406/09) (1)
((Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und Magnesium für die Stahl- und Gasindustrie im EWR mit Ausnahme von Irland, Spanien und Portugal sowie des Vereinigten Königreichs - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Festsetzung der Preise und Aufteilung des Markts - Geldbußen - Art. 23 der Verordnung [EG] Nr. 1/2003 - Leitlinien von 2006 für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mildernde Umstände - Zusammenarbeit im Verwaltungsverfahren - Begründungspflicht - Gleichbehandlung - Verhältnismäßigkeit - Leistungsfähigkeit))
2014/C 202/20
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Donau Chemie AG (Wien, Österreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Polster, W. Brugger und M. Brodey)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst N. von Lingen und M. Kellerbauer im Beistand von Professor T. Eilmansberger, dann N. von Lingen und M. Kellerbauer)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung von Art. 2 der Entscheidung K(2009) 5791 endg. der Kommission vom 22. Juli 2009 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/39.396 — Calciumcarbid und Reagenzien auf Magnesiumbasis für die Stahl- und die Gasindustrien), soweit er die Klägerin betrifft, sowie, hilfsweise, auf Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen die Klägerin verhängten Geldbuße
Tenor
1.
Die mit Art. 2 Buchst. c der Entscheidung K(2009) 5791 endg. der Kommission vom 22. Juli 2009 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/39.396 — Calciumcarbid und Reagenzien auf Magnesiumbasis für die Stahl- und die Gasindustrien) gegen die Donau Chemie AG verhängte Geldbuße wird auf 4,35 Mio. Euro festgesetzt.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Donau Chemie trägt 90 % ihrer eigenen Kosten und 90 % der Kosten der Europäischen Kommission. Die Kommission trägt 10 % ihrer eigenen Kosten und 10 % der Kosten von Donau Chemie.
(1) ABl. C 312 vom 19.12.2009.
Full & Egal Universal Law Academy