19.6.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 161/40
Beschluss des Gerichts vom 15. April 2010 — Katjes Fassin/HABM (Darstellung eines Pandakopfes)
(Rechtssache T-22/09) (1)
(Gemeinschaftsmarke - Ablehnung der Eintragung durch den Prüfer - Zurücknahme der Anmeldung - Erledigung der Hauptsache)
2010/C 161/63
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Katjes Fassin GmbH & Co. KG (Emmerich am Rhein, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Schmitz)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Prozessbevollmächtigte: zunächst C. Jenewein, dann C. Jenewein und G. Schneider)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 13. November 2008 (Sache R 1299/2006-4) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens, das einen Pandakopf in den Farben Schwarz, Weiß und Rot darstellt, als Gemeinschaftsmarke
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Klägerin trägt die Kosten.
(1) ABl. C 69 vom 21.3.2009.
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