14.8.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 221/44
Beschluss des Gerichts vom 16. Juni 2010 — Biocaps/Kommission
(Rechtssache T-24/09) (1)
(Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Entscheidung, mit der eine Nachprüfung angeordnet wird - Art. 20 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Existenz des Adressaten der Entscheidung - Klage, die offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrt)
2010/C 221/73
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Biocaps (Orsay, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Y.-R. Guillou, H. Speyart van Woerden und T. Verstraeten)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouquet und É. Gippini Fournier)
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 6524 der Kommission vom 29. Oktober 2008 in der Sache COMP/39510, mit der dem Laboratoire Champagnat Desmoulins Philippakis sowie allen direkt oder indirekt von ihm kontrollierten Betrieben aufgegeben wurde, eine Nachprüfung nach Art. 20 Abs. 4 der Verordnung [EG] Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 [EG] und 82 [EG] niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1, S. 1) zu dulden
Tenor
1.
Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
2.
Biocaps trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 55 vom 7.3.2009.
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