1.5.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 113/46
Beschluss des Gerichts vom 25. Februar 2010 — Google/HABM (ANDROID)
(Rechtssache T-316/09) (1)
(Gemeinschaftsmarke - Zurückweisung der Anmeldung - Einschränkung des Verzeichnisses der angemeldeten Waren - Zurücknahme des Widerspruchs gegen die Anmeldung - Erledigung der Hauptsache)
2010/C 113/74
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Google, Inc. (Mountain View, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Bognár und M. Kinkeldey)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: D. Botis)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 26. Mai 2009 (Sache R 1622/2008-2) betreffend die Anmeldung der Wortmarke ANDROID als Gemeinschaftsmarke
Tenor
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Die Klägerin und der Beklagte tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 244 vom 10.10.2009.
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