29.1.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 30/39
Beschluss des Gerichts vom 24. November 2010 — RWE Transgas/Kommission
(Rechtssache T-381/09) (1)
(Nichtigkeitsklage - Erdgasbinnenmarkt - Art. 22 der Richtlinie 2003/55/EG - Schreiben, in dem die Kommission eine Regulierungsbehörde auffordert, ihre Entscheidung über die Gewährung einer Ausnahme zu ändern - Unanfechtbare Handlung - Unzulässigkeit)
2011/C 30/72
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: RWE Transgas a.s. (Prag, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte W. Deselaers, D. Seeliger, S. Einhaus, sodann Rechtsanwälte W. Deselaers, D. Seeliger, S. Einhaus und T. Weck)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Wilms, B. Schima und O. Beynet)
Streithelferin zur Unterstützung der Klägerin: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigter: M. Smolek)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung, die in dem Schreiben der Kommission vom 12. Juni 2009 an die Bundesnetzagentur gemäß Art. 22 Abs. 4 der Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 98/30/EG (ABl. L 176, S. 57) enthalten sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die RWE Transgas a.s. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
3.
Die Tschechische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 297 vom 5.12.2009.
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