28.8.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 234/37
Beschluss des Gerichts vom 6. Juli 2010 — Marcuccio/Gerichtshof
(Rechtssache T-401/09) (1)
(Nichtigkeitsklage - Ablehnung eines Schadensersatzantrags durch den Gerichtshof - Schadensersatzklage - Öffentlicher Dienst - Beamte - Verweisungsbeschluss - Nicht rechtsmittelfähige Entscheidung - Schadensersatzklage - Zustellung einer Rechtsmittelschrift an den ehemaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers - Fehlen eines Schadens - Klage, die teilweise offensichtlich unzulässig ist und der teilweise offensichtlich jegliche Grundlage fehlt)
2010/C 234/67
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: A. Placco)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung von Entscheidungen des Gerichtshofs über die Ablehnung des Antrags auf Ersatz des Schadens, der durch eine Unregelmäßigkeit bei der Zustellung der Rechtsmittelschrift in der Rechtssache T-20/09 P an Herrn Marcuccio entstanden sein soll, und auf Schadensersatz
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Luigi Marcuccio trägt die Kosten.
3.
Der Streithilfeantrag der Europäischen Kommission ist erledigt.
(1) ABl. C 297 vom 5.12.2009.
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