16.6.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 174/23
Beschluss des Gerichts vom 24. April 2012 — Alstom/Kommission
(Rechtssache T-517/09) (1)
(Wettbewerb - Markt für Leistungstransformatoren - Schreiben des Rechnungsführers der Kommission - Weigerung, die Stellung einer Bankgarantie zur vorläufigen Deckung der Geldbuße anzunehmen - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung)
2012/C 174/37
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Alstom (Levallois-Perret, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Derenne und A. Müller-Rappard)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouquet, N. von Lingen und K. Mojzesowicz)
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 7601 final der Kommission vom 7. Oktober 2009 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F/39.129 — Leistungstransformatoren), mit der der Klägerin eine Geldbuße auferlegt wurde, und Antrag auf Nichtigerklärung des Schreibens des Rechnungsführers der Kommission vom 10. Dezember 2009, mit dem die Hinterlegung einer Bankgarantie als Mittel zur vorläufigen Einziehung dieser Geldbuße abgelehnt wurde
Tenor
1.
Der Antrag auf Nichtigerklärung des Schreibens des Rechnungsführers der Kommission vom 10. Dezember 2009, mit dem die Hinterlegung einer Bankgarantie zur vorläufigen Deckung der mit der Entscheidung C(2009) 7601 final der Kommission vom 7. Oktober 2009 in einem Verfahren nach Art. 81 EG und Art. 53 EWR (Sache COMP/F/39.129 — Leistungstransformatoren) auferlegten Geldbuße abgelehnt wurde, hat sich erledigt.
2.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
(1) ABl. C 51 vom 27.2.2010.
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