Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 13. April 2011 – Tubesca/HABM – Tubos del Mediterráneo (T TUMESA TUBOS DEL MEDITERRANEO S.A.)
(Rechtssache T‑98/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke T TUMESA TUBOS DEL MEDITERRANEO S.A. – Ältere nationale Wortmarke und ältere internationale Bildmarke TUBESCA – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Erhöhte Unterscheidungskraft der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 82-84)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 70, 85)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. Dezember 2008 (Sache R 518/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Tubesca und der Tubos del Mediterráneo, SA
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Tubos del Mediterráneo, SA
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke T TUMESA TUBOS DEL MEDITERRANEO S.A. für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 6, 35 und 42 – Anmeldung Nr. 4085098
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
Tubesca
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:
Nationale Wortmarke und internationale Bildmarke TUBESCA für Waren in den Klassen 6, 19 und 20
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben, und die Anmeldung wurde teilweise zurückgewiesen
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung und Zurückweisung des Widerspruchs
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Tubesca trägt die Kosten.
Full & Egal Universal Law Academy