Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 30. September 2010 – PVS/HABM – MeDiTa Medizinischer Kurierdienst (medidata)
(Rechtssache T‑270/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke medidata – Ältere nationale Wortmarke MeDiTA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Dienstleistungen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 30-31, 54-55)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Mai 2009 (Sache R 1724/2007‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der MeDiTA Medizinische Kurierdienst- und Handelsgesellschaft mbH und der PVS – Privatärztliche Verrechnungsstelle Rhein-Ruhr GmbH
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
PVS – Privatärztliche Verrechnungsstelle Rhein-Ruhr GmbH
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke „medidata“ in den Farben blau, grau und weiß für Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 41, 42 und 44 – Anmeldung Nr. 4 495 842
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken‑ oder Zeichenrechts:
MeDiTA Medizinische Kurierdienst‑ und Handelsgesellschaft mbH
Entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:
Deutsche Wortmarke „MeDiTA“ für Dienstleistungen der Klassen 35 und 39, wobei sich der Widerspruch gegen die Eintragung in der Klasse 35 richtet
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die PVS – Privatärztliche Verrechnungsstelle Rhein-Ruhr GmbH trägt die Kosten.
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