Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. September 2011 – Omnicare/HABM – Astellas Pharma (OMNICARE)
(Rechtssache T‑290/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke OMNICARE – Ältere nationale Bildmarke OMNICARE – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Dienstleistungen – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 95)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Mai 2009 (Sache R 402/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Yamanouchi Pharma GmbH und der Omnicare, Inc.
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Omnicare, Inc. trägt die Kosten.
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