Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 12. November 2010 – Deutsche Bahn/HABM (Waagerechte Kombination der Farben grau und rot)
(Rechtssache T-404/09)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die aus einer waagerechten Kombination der Farben Grau und Rot besteht – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken ohne Unterscheidungskraft (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 26, 28-37)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juli 2009 (Sache R 379/2009‑1) über die Anmeldung eines Farbzeichens, das aus der Kombination der Farben Grau und Rot besteht, als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Deutsche Bahn AG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Eine aus der Kombination der Farben grau und rot bestehende Marke für Dienstleistungen der Klasse 39 – Anmeldung Nr. 6733315)
Entscheidung des Prüfers:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Deutsche Bahn AG trägt die Kosten.
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