7.3.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 55/45
Klage, eingereicht am 2. Januar 2009 — Italien/Kommission
(Rechtssache T-3/09)
(2009/C 55/81)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigter: P. Gentili, avvocato dello Stato)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die ihr am 22. Oktober 2008 mit dem Schreiben SG-Greffe (2008) D/206436 vom selben Tag bekanntgegebene Entscheidung C(2008)6015 fin. der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die staatliche Beihilfe C 20/2008 (ex N 62/2008), die Italien in Form einer Änderung der Beihilferegelung N 59/2004 zur Einführung befristeter Schutzmaßnahmen für den Schiffbau durchzuführen beabsichtigt, für nichtig zu erklären.
Klagegründe und wesentliche Argumente
In der vorliegenden Rechtssache wird dieselbe Entscheidung angefochten wie in der Rechtssache T-584/08, Cantiere Navale De Poli/Kommission.
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der vorstehend genannten Rechtssache.
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