21.3.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 69/45
Klage, eingereicht am 2. Januar 2009 — Lind/Kommission
(Rechtssache T-5/09)
(2009/C 69/99)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Brigit Lind (Greve, Dänemark) (Prozessbevollmächtigter: I. Anderson, Rechtsanwalt)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge
Die Klägerin beantragt, die Kommission zu verurteilen,
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wegen deren willkürlicher und unrechtmäßiger Weigerung, die Durchführung der Bestimmungen zur medizinischen Überwachung der Richtlinie 96/29 im Fall ehemaliger, von der radiologischen Notstandssituation in Thule betroffener Arbeitskräfte durchzusetzen, an sie gesondert für von ihr aufgrund des Leidens und des rechtswidrig herbeigeführten Todes ihres Bruders erlittenen Schock und Schmerz, 50 000 Euro oder einen Betrag, den der Gerichtshof für gerecht und billig hält, zu zahlen;
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wegen deren willkürlicher und unrechtmäßiger Weigerung, die Durchführung der Bestimmungen zur medizinischen Überwachung der Richtlinie 96/29 im Fall ehemaliger, vom Nuklearunfall in Thule betroffener Arbeitskräfte durchzusetzen, an den von ihr vertretenen Nachlass des John Erling Jochen für die zwischen 2006 und dessen Tod im Jahr 2008 erlittenen Schmerzen und Leiden, einschließlich des Bewusstseins der Verkürzung des Lebens, 250 000 Euro oder einen Betrag, den der Gerichtshof für gerecht und billig hält, und 6 000 Euro Begräbniskosten zu zahlen;
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die ihr durch die Erhebung der vorliegenden Klage entstandenen angemessenen Rechtsverfolgungskosten und Auslagen zu zahlen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin erhebt Klage aus außervertraglicher Haftung wegen der Schäden, die ihr durch den Tod ihres Bruders entstanden sein sollen, der dadurch hervorgerufen worden sein soll, dass es die Kommission rechtswidrig abgelehnt habe, der Entschließung des Europäischen Parlaments (1) nachzukommen und Dänemark zu veranlassen, die Vorschriften der Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (2) auf die vom Nuklearunfall in Thule (Grönland) betroffenen Arbeitskräfte, zu denen auch der Bruder der Klägerin gehöre, anzuwenden.
(1) Bericht des Europäischen Parlaments zu den gesundheitlichen Folgen des Flugzeugabsturzes 1968 bei Thule (Petition 720/2002) (2006/2012[INI]) vom 20. April 2007.
(2) ABl. L 159, S. 1.
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