29.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 205/42
Klage, eingereicht am 24. Juni 2009 — Schräder/CPVO — Hansson (Lemon Symphony)
(Rechtssache T-242/09)
2009/C 205/77
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Parteien
Kläger: Ralf Schräder (Lüdinghausen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Leidereiter und W.-A. Schmidt)
Beklagter: Gemeinschaftliches Sortenamt
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Jørn Hansson (Søndersø, Dänemark)
Anträge des Klägers
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Die Entscheidung der Beschwerdekammer des Beklagten vom 23. Januar 2009 aufzuheben und
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dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffener gemeinschaftlicher Sortenschutzes für: Lemon Symphony
Inhaber des gemeinschaftlichen Sortenschutzes: Jørn Hansson
Vor der Beschwerdekammer angefochtene Entscheidung des Gemeinschaftlichen Sortenamtes: Versagen der Nichtigerklärung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes für Lemon Symphony gemäß Art. 20 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 (1).
Beschwerdeführer vor der Beschwerdekammer: der Kläger
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:
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Verletzung von Art. 76 der Verordnung Nr. 2100/94 und der allgemein anerkannten Grundsätze des Verfahrensrechts aus Art. 81 der Verordnung Nr. 2100/94, da die Beschwerdekammer den mit der angefochtenen Entscheidung zu beurteilenden Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt habe;
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Verletzung von Art. 20 Abs. 1 Buchst. a und Art. 7 der Verordnung Nr. 2100/94, da die Beschwerdekammer scheinbar irrig davon ausgehe, dass der Kläger die Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 1 Buchst. a nicht habe darlegen können und damit die Reichweite dieser Vorschriften verkannt habe;
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Verletzung von Art. 75 der Verordnung Nr. 2100/94, da die Beschwerdekammer ihre Entscheidung auf Gründe gestützt habe, zu denen sich der Kläger vor Erlass der Entscheidung nicht habe äußern können;
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Verletzung von Art. 63 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1239/95 (2), da über die mündliche Verhandlung nicht ordnungsgemäß Protokoll geführt worden sei.
(1) Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (ABl. L 227, S. 1)
(2) Verordnung (EG) Nr. 1239/95 der Kommission vom 31. Mai 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf das Verfahren vor dem Gemeinschaftlichen Sortenamt (ABl. L 121, S. 37)
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