19.12.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 312/40
Klage, eingereicht am 29. Oktober 2009 — TTNB/HABM — March (Tila March)
(Rechtssache T-433/09)
2009/C 312/66
Sprache der Klageschrift: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: TTNB SARL (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-M. Moiroux)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Juan Carmen March (Madrid, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 20. August 2009 in der Sache R 1538/2008-2 aufzuheben und die angemeldete Marke zur Eintragung zuzulassen;
—
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Tamara Taichman, Rechtsvorgängerin der Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „Tila March“ für Waren der Klassen 3, 18 und 25 — Anmeldung Nr. 5 402 722.
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Juan Carmen March.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Wortmarke „CARMEN MARCH“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 18, 24, 25, 35 und 38; der Widerspruch richtete sich gegen die Eintragung für Waren der Klassen 3, 18 und 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009), da keine Gefahr einer Verwechslung der einander gegenüberstehenden Marken bestehe.
Full & Egal Universal Law Academy