16.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 11/34
Klage, eingereicht am 29. Oktober 2009 — La City/HABM — Bücheler und Ewert (citydogs)
(Rechtssache T-444/09)
2010/C 11/63
Sprache der Klageschrift: Französisch
Parteien
Klägerin: La City (La Courneuve, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Bénoliel-Claux)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Andreas Bücheler und Konstanze Ewert (Engelskirchen, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 5. August 2009 in der Sache Nr. R 233/2008-1 aufzuheben;
—
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Andreas Bücheler und Konstanze Ewert.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „citydogs“ für Waren der Klassen 16, 18 und 25 (Anmeldung Nr. 4 692 381).
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die französische Wortmarke „CITY“ für Waren der Klassen 9, 14, 18 und 25, wobei sich der Widerspruch gegen die Eintragung in den Klassen 18 und 25 richtete.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung des Widerspruchs.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009), da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.
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