13.2.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 37/43
Klage, eingereicht am 8. Dezember 2009 — Acciaierie e Ferriere Leali Luigi/Kommission
(Rechtssache T-490/09)
2010/C 37/61
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Acciaierie e Ferriere Leali Luigi SpA (Brescia, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Belotti)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung C(2009) 7492 final der Kommission vom 30. September 2009 in der Sache COMP. 37 956 — Bewehrungsrundstahl, Neuentscheidung — für nichtig zu erklären;
—
hilfsweise, Art. 2 der Entscheidung für nichtig zu erklären, soweit die Klägerin verpflichtet wurde, zusammen mit der Leali SpA als Gesamtschuldner 6,093 Mio. Euro zu zahlen;
—
höchst hilfsweise, die verhängte Geldbuße herabzusetzen;
—
der Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind ähnlich jenen in der Rechtssache T-472/09 (SP/Kommission).
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