Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Dezember 2009 – Noko Ngele/Kommission
(Rechtssache T-390/09 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz – Erledigung“
Vorläufiger Rechtsschutz – Einstweilige Anordnungen – Vorherige Zurückweisung der Klage – Gegenstandslosigkeit des Antrags – Erledigung (Art. 279 AEUV) (vgl. Randnrn. 3-4)
Gegenstand
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zur Sicherstellung des Ersatzes des Schadens, den der Kläger infolge der vermeintlich rechtswidrigen Verhaltensweisen eines Mitglieds der Kommission und einiger Bediensteter dieses Organs erlitten haben soll
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist erledigt.
2.
Der Kläger trägt seine eigenen Kosten.
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