20.11.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 317/12
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 23. September 2010 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-24/10) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/46/EG - Gesellschaftsrecht - Jahresabschluss und konsolidierter Abschluss von Gesellschaften - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2010/C 317/22
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Karanasou Apostolopoulou und G. Braun)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: N. Dafniou)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss, 86/635/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen (ABl. L 224, S. 1) nachzukommen
Tenor
1.
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss, 86/635/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 63 vom 13.3.2010.
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