9.6.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 165/2
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 19. April 2012 — Europäische Kommission/Königreich der Niederlande
(Rechtssache C-141/10) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 39 EG bis 42 EG - Freizügigkeit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Weigerung, bestimmte Leistungen zu gewähren - Beschäftigte auf Bohrinseln in den Niederlanden - Zulässigkeit der Klage)
2012/C 165/03
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Kreuschitz und M. van Beek)
Beklagter: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigter: C. M. Wissels)
Streithelferin zur Unterstützung der Klägerin: Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigte: L. Inez Fenandes und E. Silveira)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2), und gegen die Art. 45 bis 48 AEUV — Weigerung, den auf Bohrinseln in den Niederlanden beschäftigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union bestimmte Leistungen zu gewähren
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
3.
Die Portugiesische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 161 vom 19.6.2010.
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