26.2.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 63/12
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 22. Dezember 2010 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal administratif — Luxemburg) — Tankreederei I SA/Directeur de l’administration des contributions directes
(Rechtssache C-287/10) (1)
(Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Steuergutschrift für Investitionen - Gewährung, die an die physische Durchführung der Investition im Inland gebunden ist - Betrieb von Binnenschiffen, die in anderen Mitgliedstaaten eingesetzt werden)
2011/C 63/22
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal administratif
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Tankreederei I SA
Beklagter: Directeur de l’administration des contributions directes
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Tribunal administratif de Luxembourg — Auslegung von Art. 49 und 56 EG — Steuergutschrift für Investitionen — Regelung, nach der eine solche Gutschrift nur unter der Bedingung gewährt wird, dass die Investition in einer im Inland belegenen Betriebsstätte getätigt und dort physisch durchgeführt wird — Unternehmen, das in der internationalen Schifffahrt tätig und in Luxemburg ansässig und steuerpflichtig ist, aber eine Investition getätigt hat, die im Erwerb einer Sache besteht, die hauptsächlich außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebiets eingesetzt wird — Beschränkung der Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit
Tenor
Art. 56 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Bestimmung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der einem ausschließlich in diesem Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen die Inanspruchnahme einer Steuergutschrift nur deshalb versagt wird, weil das Investitionsgut, für das die Gutschrift verlangt wird, physisch im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats eingesetzt wird.
(1) ABl. C 221 vom 14.8.2010.
Full & Egal Universal Law Academy