28.5.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 160/9
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 7. April 2011 — Europäische Kommission/Großherzogtum Luxemburg
(Rechtssache C-305/10) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eisenbahnverkehr - Richtlinie 2005/47/EG - Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Verkehr im Eisenbahnsektor - Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern einer Branche auf europäischer Ebene - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2011/C 160/08
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Peere und M. van Beek)
Beklagter: Großherzogtum Luxemburg (Prozessbevollmächtigter: C. Schiltz)
Gegenstand
Vertragsverletzungsklage — Nicht fristgerechter Erlass und/oder nicht fristgerechte Mitteilung der nach der Richtlinie 2005/47/EG des Rates vom 18. Juli 2005 betreffend die Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) über bestimmte Aspekte der Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Verkehr im Eisenbahnsektor (ABl. L 195, S. 15) vorgesehenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Tenor
1.
Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/47/EG des Rates vom 18. Juli 2005 betreffend die Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) über bestimmte Aspekte der Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Verkehr im Eisenbahnsektor verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.
(1) ABl. C 234 vom 28.8.2010.
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