2.4.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 103/10
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 17. Februar 2011 — Europäische Kommission/Königreich Belgien
(Rechtssache C-321/10) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/2/EG - Umweltpolitik - Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) - Austausch und Aktualisierung von Daten in elektronischer Form - Unvollständige Umsetzung)
2011/C 103/15
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Sénéchal)
Beklagter: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: T. Materne und M. Jacobs)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (ABl. L 108, S. 1) nachzukommen
Tenor
1.
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 246 vom 11.9.2010.
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