5.5.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 133/6
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 15. März 2012 — Europäische Kommission/Republik Zypern
(Rechtssache C-340/10) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 4 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 - Nicht fristgerechte Aufnahme des Gebiets des Paralimni-Sees als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung - Schutzsystem für die Art Natrix natrix cypriaca (zyprische Ringelnatter))
2012/C 133/09
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Zavvos und D. Recchia)
Beklagte: Republik Zypern (Prozessbevollmächtigte: K. Lykourgos und M. Chatzigeorgiou)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 4 Abs. 1 und 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) — Versäumnis, den Paralimni See in das nationale Verzeichnis der Gebiete aufzunehmen, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ausgewiesen werden können — Versäumnis, eine Regelung zum Schutz der Spezies natrix natrix cypriaca (zyprische Natter) zu erlassen
Tenor
1.
Die Republik Zypern hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen in der durch die Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006 geänderten Fassung, aus der Richtlinie 92/43 in ihrer geänderten Fassung und aus Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 92/43 in ihrer geänderten Fassung verstoßen, dass sie
—
das Gebiet des Paralimni-Sees nicht in die nationale Liste der vorgeschlagenen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen hat,
—
Tätigkeiten geduldet hat, die die ökologischen Merkmale des Paralimni-Sees ernsthaft beeinträchtigen, und nicht die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Erhaltung der Population der Art Natrix natrix cypriaca (zyprische Ringelnatter), die das ökologische Interesse des Paralimni-Sees und des Xyliatos-Staudamms darstellt, erlassen hat und
—
nicht die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um ein strenges Schutzsystem für diese Art einzuführen und umzusetzen
2.
Die Republik Zypern trägt die Kosten.
(1) ABl. C 246 vom 11.9.2010.
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