12.1.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 9/5
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 8. November 2012 — Europäische Kommission/Republik Finnland
(Rechtssache C-342/10) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Kapitalverkehr - Artikel 63 AEUV - EWR-Abkommen - Art. 40 - Besteuerung von an gebietsfremde Pensionsfonds ausgeschütteten Dividenden)
2013/C 9/06
Verfahrenssprache: Finnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und I. Koskinen)
Beklagte: Republik Finnland (Prozessbevollmächtigter: J. Heliskoski)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigter: C. Vang), Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues und N. Rouam), Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: C. Wissels und M. Noort), Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigte: A. Falk und S. Johannesson), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: H. Walker im Beistand von G. Facenna, Barrister)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 63 AEUV und Art. 40 EWR-Abkommen — Nationale Regelung, nach der Dividenden, die von inländischen Gesellschaften an ausländische Pensionsfonds ausgezahlt werden, einer strengeren Besteuerung unterliegen als derjenigen, die für inländische Pensionsfonds gilt
Tenor
1.
Die Republik Finnland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992 verstoßen, dass sie eine diskriminierende Besteuerungsregelung für an ausländische Pensionsfonds ausgezahlte Dividenden erlassen und aufrechterhalten hat.
2.
Die Republik Finnland trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission
3.
Das Königreich Dänemark, die Französische Republik, das Königreich der Niederlande, das Königreich Schweden sowie das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 234 vom 28.8.2010.
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