17.12.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 370/14
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Oktober 2011 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-362/10) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/98/EG - Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors - Fehlerhafte Umsetzung oder Nichtumsetzung bestimmter Artikel innerhalb der vorgeschriebenen Frist)
2011/C 370/21
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. La Pergola und K. Herrmann)
Beklagte: Republik Polen (Prozessbevollmächtigter: M. Szpunar)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um den Art. 2, 3, 4, 6, 7, 8, 10 und 11 der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (ABl. L 345, S. 90) nachzukommen
Tenor
1.
Die Republik Polen hat durch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2 bis 4, 6 bis 8 sowie 10 und 11 der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um diese Richtlinie umzusetzen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Die Republik Polen trägt die Kosten.
(1) ABl. C 301 vom 6.11.2010.
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