21.5.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 152/9
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 24. März 2011 — Europäische Kommission/Königreich Spanien
(Rechtssache C-375/10) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/36/EG - Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2011/C 152/16
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Braun und E. Adsera Ribera)
Beklagter: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: F. Díez Moreno)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (ABl. L 184, S. 17) nachzukommen
Tenor
1.
Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 15 der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Das Königreich Spanien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 274 vom 9.10.2010.
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