2.4.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 103/10
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 3. Februar 2011 — Europäische Kommission/Königreich Belgien
(Rechtssache C-391/10) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/36/EG - Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften - Keine vollständige Umsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)
2011/C 103/16
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Braun und L. de Schietere de Lophem)
Beklagter: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: M. Jacobs und J.-C. Halleux)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften (ABl. L 184, S. 17) nachzukommen
Tenor
1.
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 274 vom 9.10.2010.
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