8.10.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 298/9
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 28. Juli 2011 — Mediaset SpA/Europäische Kommission, Sky Italia Srl
(Rechtssache C-403/10 P) (1)
(Rechtsmittel - Von der Italienischen Republik gewährte Zuschüsse zur Anschaffung von Digitaldecodern - Nichteinbeziehung von ausschließlich für den Empfang von Fernsehprogrammen über Satellit bestimmten Decodern - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird)
2011/C 298/17
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Mediaset SpA (Prozessbevollmächtigte: K. Adamantopoulos, dikigoros, G. Rossi, avvocato, und E. Petritsi, dikigoros)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Martenczuk und B. Stromsky), Sky Italia Srl (Prozessbevollmächtigte: F. González Díaz, abogado, und F. Salerno, avocat)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 15. Juni 2010, Mediaset/Kommission (T-177/07), mit dem das Gericht eine Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 6634 endg. der Kommission vom 24. Januar 2007 abgewiesen hat, mit der die Zuschüsse, die Italien in den Jahren 2004 und 2005 gewährt hatte, um den Verbrauchern den Kauf oder die Miete von interaktiven Digitaldecodern für den Empfang von Programmen über terrestrisches Digitalfernsehen oder über Kabel zu ermöglichen, mit der Begründung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurden, dass Decoder, die den Empfang von Programmen mittels Fernsehübertragung über Satellit ermöglichen, von den Zuschüssen ausgeschlossen seien (Beihilfe C 52/2005, ex NN 88/2005, ex CP 101/2004)
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Mediaset SpA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und der Sky Italia Srl.
(1) ABl. C 301 vom 6.11.2010.
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