25.8.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 258/3
Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 28. Juni 2012 — Europäische Kommission/Éditions Odile Jacob SAS, Lagardère SCA
(Rechtssache C-404/10 P) (1)
(Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente eines Verfahrens zur Kontrolle eines Unternehmenszusammenschlusses - Verordnungen (EWG) Nr. 4064/89 und (EG) Nr. 139/2004 - Verweigerung des Zugangs - Ausnahmen zum Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten, der geschäftlichen Interessen, der Rechtsberatung und des Entscheidungsprozesses der Organe - Pflicht des betroffenen Organs zur Vornahme einer konkreten und individuellen Prüfung des Inhalts der im Zugangsantrag angeführten Dokumente)
2012/C 258/04
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Smulders, O. Beynet und P. Costa de Oliveira)
Andere Verfahrensbeteiligte: Éditions Odile Jacob SAS (Prozessbevollmächtigte: O. Fréget und L. Eskenazi, avocats), Lagardère SCA (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Winckler, F. de Bure und J.-B. Pinçon, avocats)
Streithelfer zur Unterstützung der Klägerin: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigte: M. Smolek und D. Hadroušek), Französische Republik (Prozessbevollmächtigter: J. Gstalter)
Streithelfer zur Unterstützung der Partei Éditions Odile Jacob SAS: Königreich Dänemark (Prozessbevollmächtigte: S. Juul Jørgensen und C. Vang), Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigte: K. Petkovska)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 9. Juni 2010, Éditions Jacob/Kommission (T-237/05), mit dem das Gericht die Entscheidung der Kommission vom 7. April 2005 (D(2005) 3286) für nichtig erklärt hat, soweit sie der Klägerin den Zugang zu den Dokumenten über das Fusionskontrollverfahren Nr. COMP/M.2978: Lagardère/Natexis/VUP verweigert hat — Dokumente, die Fusionskontrollverfahren betreffen — Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Untersuchungstätigkeiten — Pflicht des betroffenen Organs zur Vornahme einer konkreten und individuellen Prüfung des Inhalts der im Zugangsantrag angeführten Dokumente
Tenor
1.
Die Nrn. 2 bis 6 des Tenors des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 9. Juni 2010, Éditions Jacob/Kommission (T-237/05), werden aufgehoben.
2.
Das Anschlussrechtsmittel wird zurückgewiesen.
3.
Die vor dem Gericht der Europäischen Union erhobene Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung D(2005) 3286 der Kommission vom 7. April 2005, soweit durch die Entscheidung der Antrag der Éditions Odile Jacob SAS auf Zugang zu Dokumenten des Verfahrens zur Kontrolle eines Zusammenschlusses Nr. COMP/M.2978 — Lagardère/Natexis/VUP abgelehnt wurde, wird abgewiesen.
4.
Die Éditions Odile Jacob SAS trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und der Lagardère SCA im ersten Rechtszug und im vorliegenden Rechtsmittelverfahren.
5.
Die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Französische Republik und das Königreich Schweden tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 274 vom 9.10.2010.
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