10.9.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 269/17
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 21. Juli 2011 — Freistaat Sachsen, Land Sachsen-Anhalt/Europäische Kommission
(Rechtssache C-459/10 P) (1)
(Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten eines Ausbildungsvorhabens für bestimmte Arbeitsplätze im neuen Zentrum von DHL am Flughafen Leipzig/Halle - Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung, mit der ein Teil der Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Prüfung der Erforderlichkeit der Beihilfe - Nichtberücksichtigung der Anreizeffekte der Beihilfe und ihrer positiven externen Effekte für die Standortwahl)
2011/C 269/28
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Freistaat Sachsen, Land Sachsen-Anhalt (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Rosenfeld)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Martenczuk)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 8. Juli 2010, Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt/Kommission (T-396/08), mit dem das Gericht die Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/878/EG der Kommission vom 2. Juli 2008 über die staatliche Beihilfe, die Deutschland zugunsten von DHL gewähren will (ABl. L 312, S. 31), abgewiesen hat — Ausbildungsbeihilfe — Entscheidung, mit der ein Teil der Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird — Fehlerhafte Prüfung der Erforderlichkeit der Beihilfe — Nichtbeachtung der positiven externen Effekte der Beihilfe und ihrer Anreizeffekte für die Standortwahl
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt tragen die Kosten.
(1) ABl. C 317 vom 20.11.2010.
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