15.6.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 171/2
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 25. April 2013 — Europäische Kommission/Königreich Schweden
(Rechtssache C-480/10) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 11 - Nationale Rechtsvorschriften, die die Möglichkeit, eine Personengruppe zu bilden, die als ein einziger Mehrwertsteuerpflichtiger behandelt werden kann, auf die Unternehmen des Finanz- und Versicherungssektors beschränken)
2013/C 171/02
Verfahrenssprache: Schwedisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und K. Simonsson)
Beklagter: Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigte: A. Falk und S. Johannesson)
Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Irland (Prozessbevollmächtigter: D. O’Hagan im Beistand von G. Clohessy, SC, und N. Travers, BL), Republik Finnland (Prozessbevollmächtigter: H. Leppo)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 11 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) — Nationale Rechtsvorschriften, die die Anwendung der Regelung für Mehrwertsteuergruppen auf die Unternehmen beschränken, die im Finanzsektor tätig sind
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
3.
Irland und die Republik Finnland tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 328 vom 4.12.2010.
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