21.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 217/3
Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 7. Juni 2012 (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus — Finnland) — Strafverfahren gegen Insinööritoimisto InsTiimi Oy
(Rechtssache C-615/10) (1)
(Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Aufträge im Verteidigungsbereich - Art. 10 - Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG - Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen eines Mitgliedstaats - Handel mit Waffen, Munition und Kriegsmaterial - Von einem öffentlichen Auftraggeber eigens für militärische Zwecke beschafftes Produkt - Für dieses Produkt bestehende Möglichkeit einer weitgehend gleichartigen zivilen Nutzanwendung - Zur Durchführung elektromagnetischer Messungen bestimmter Drehtisch („tiltable turntable“) - Keine Ausschreibung nach den in der Richtlinie 2004/18 vorgesehenen Verfahren)
2012/C 217/04
Verfahrenssprache: Finnisch
Vorlegendes Gericht
Korkein hallinto-oikeus
Beteiligte des Ausgangsverfahrens
Insinööritoimisto InsTiimi Oy
Puolustusvoimat
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Korkein hallinto-oikeus — Auslegung von Art. 10 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114) und Art. 346 AEUV — Liste von Waffen, Munition und Kriegsmaterial, die der Rat mit Entscheidung 255/58 vom 15. April 1958 angenommen hat — Geltungsbereich der Richtlinie — Hauptsächlich für militärische Zwecke bestimmte Ausrüstung — Drehtischanlage für elektromagnetische Messungen
Tenor
Art. 10 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in Verbindung mit Art. 296 Abs. 1 Buchst. b EG ist dahin auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat nur dann ermächtigt, einen öffentlichen Auftrag, den ein öffentlicher Auftraggeber im Verteidigungsbereich für die Beschaffung eines Gegenstands vergibt, der zwar eigens für militärische Zwecke verwendet werden soll, aber auch weitgehend gleichartige zivile Möglichkeiten der Nutzanwendung bietet, von den in der genannten Richtlinie vorgesehenen Verfahren auszunehmen, wenn dieser Gegenstand aufgrund seiner Eigenschaften — auch infolge substanzieller Veränderungen — als speziell für militärische Zwecke konzipiert und entwickelt angesehen werden kann; dies zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.
(1) ABl. C 72 vom 5.3.2011.
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