6.8.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 232/11
Beschluss des Gerichtshofs vom 14. April 2011 — Luigi Marcuccio/Gerichtshof der Europäischen Union
(Rechtssache C-460/10 P) (1)
(Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung - Vertretung des Rechtsmittelführers - Nicht beauftragter Rechtsanwalt - Zustellung einer Rechtsmittelschrift - Schadensersatzantrag - Gerichtshof der Europäischen Union - Ablehnung - Anfechtungsklage - Geltend gemachter Schaden - Schadensersatzklage - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
2011/C 232/18
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Prozessbevollmächtigter: G. Cipressa, avvocato)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: A. V. Placco)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 6. Juli 2010, Marcuccio/Kommission (T-401/09), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung von Entscheidungen des Gerichtshofs über die Ablehnung des Antrags auf Ersatz des Schadens, der durch eine Unregelmäßigkeit bei der Zustellung der Rechtsmittelschrift in der Rechtssache T-20/09 P an Herrn Luigi Marcuccio entstanden sein soll, und auf Schadensersatz abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Marcuccio trägt die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 328 vom 4.12.2010.
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