16.7.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 211/9
Beschluss des Gerichtshofs vom 14. April 2011 — Dieter C. Umbach/Europäische Kommission
(Rechtssache C-609/10 P) (1)
(Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - TACIS-Programm - Von der Kommission geschlossener Vertrag - Kündigung des Vertrags - Rechtsstreit zwischen den Vertragsparteien - Antrag auf Zugang zu Dokumenten - Offensichtliche Unzulässigkeit)
2011/C 211/15
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Dieter C. Umbach (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Stephani)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission, vertreten durch P. Costa de Oliveira und T. Scharf als Bevollmächtigte
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 21. Oktober 2010, Umbach/Kommission (T-474/08), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. September 2008 abgewiesen hat, durch die dem Kläger der Zugang zu bestimmten Daten verwehrt wurde, die in Dokumenten im Zusammenhang mit einem zwischen dem Kläger und der Kommission geschlossenen Vertrag über die Hilfe beim Verfassen eines Verwaltungsgesetzbuchs für die Russische Föderation im Rahmen des TACIS-Programms enthalten sind — Antrag auf Zugang im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen dem Kläger und der Kommission infolge der Kündigung dieses Vertrags — Verkennung von Art. 41 Abs. 2 Buchst. b der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Umbach trägt die Kosten
(1) ABl. C 89 vom 19.3.2011.
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