1.5.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 113/21
Rechtsmittel, eingelegt am 9. Februar 2010 von der European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 19. November 2009 in der Rechtssache T-40/08, European Renewable Energies Federation ASBL (EREF)/Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Rechtssache C-75/10 P)
2010/C 113/33
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: European Renewable Energies Federation ASBL (EREF) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Kuhbier)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission
Anträge
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
—
den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. November 2009 in der Rechtssache T-40/08, EREF/Kommission der Europäischen Gemeinschaften, aufzuheben;
—
die Rechtssache zur erneuten Entscheidung an die Sechste Kammer des Gerichts zurückzuverweisen;
—
der Europäischen Kommission die Verfahrenskosten des Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführerin beantragt, den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. November 2009 in der Rechtssache T-40/08 aufzuheben und zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen.
Sie macht geltend, dass die Schlussfolgerung des Gerichts, wonach ihre Anwältin, Frau Dr. Fouquet, sie nicht vor dem Gericht erster Instanz habe vertreten können, falsch sei und daher nicht auf sie hätte abgestellt werden dürfen.
Das Gericht erster Instanz sei der Auffassung, dass Frau Dr. Fouquet, weil sie am 29. Juni 2004 zur Direktorin von EREF ernannt worden sei, nicht länger als eine unabhängige Dritte angesehen werden könne. Frau Dr. Fouquet sei aber nicht formell zur Direktorin von EREF ernannt worden, da nach belgischem Recht eine solche Ernennung eine offizielle Registrierung bei den zuständigen belgischen Behörden erfordert hätte. Der Direktorenstatus von Frau Dr. Fouquet in der EREF habe nur auf dem Papier bestanden und sei nicht oder nur sehr eingeschränkt mit einer Vertretungsbefugnis verbunden gewesen.
Doch auch wenn angenommen würde, dass die Position von Frau Dr. Fouquet als Direktorin formeller Natur gewesen sei, habe das Gericht erster Instanz die Kriterien für die Beurteilung des Status eines Anwalts als unabhängiger Dritter falsch angewandt. Es habe sowohl die rechtliche Situation der Prozessvertreterin von EREF als auch die tatsächliche Verteilung der Aufgaben und Pflichten zwischen Frau Dr. Fouquet und EREF missverstanden. Nach deutschem Recht wäre es Frau Dr. Fouquet trotz ihrer Position als Direktorin von EREF erlaubt, die Rechtsmittelführerin vor Gericht zu vertreten.
Full & Egal Universal Law Academy