1.5.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 113/23
Klage, eingereicht am 11. Februar 2010 — Europäische Kommission/Irland
(Rechtssache C-82/10)
2010/C 113/36
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: N. Yerrell)
Beklagter: Irland
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Irland dadurch gegen ihre Verpflichtungen insbesondere aus den Art. 6, 8, 9, 13, 15, 16 und 17 der Ersten Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) in der später geänderten Fassung und den Art. 22 und 23 der Richtlinie 92/49/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG verstoßen hat, dass sie das Versicherungsrecht der Europäischen Union nicht insgesamt auf alle Versicherungsunternehmen auf nicht diskriminierender Grundlage anwendet, und
—
Irland die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Kommission ist der Ansicht, dass das Voluntary Health Insurance Board (Amt für die freiwillige Krankenversicherung, im Folgenden: VHI) i) seit der ersten Änderung seiner Eigenschaft aufgrund des Inkrafttretens des Voluntary Health Insurance (Amendment) Act 1996 (Gesetz über die freiwillige Krankenversicherung [Änderung]) weiterhin nicht mehr rechtmäßig in den Genuss einer Ausnahmeregelung gemäß Art. 4 der Richtlinie 73/239/EWG habe gelangen können, und ii) von diesem Zeitpunkt an vollständig den Anforderungen des Versicherungsrechts der Europäischen Union einschließlich insbesondere der Bestimmungen betreffend die Zulassung, die Finanzaufsicht, die Bildung technischer Rückstellungen und eine Solvabilitätsspanne, die den Garantiefonds einschloss, unterlegen habe.
Das VHI setze gegenwärtig seine gesamten Tätigkeiten fort, ohne vom Irish Financial Regulator (irische Finanzaufsicht) zugelassen worden zu sein oder u. a. den geltenden Solvabilitätserfordernissen zu genügen.
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