19.6.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 161/19
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Cassatie van België (Belgien), eingereicht am 17. März 2010 — Greenstar-Kanzi Europe NV/Jean Hustin, Jo Goossens
(Rechtssache C-140/10)
2010/C 161/27
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hof van Cassatie van België
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Greenstar-Kanzi Europe NV
Beklagte: Jean Hustin, Jo Goossens
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 94 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 (1) des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz in der durch die Verordnung (EG) Nr. 873/2004 (2) des Rates vom 29. April 2004 geänderten Fassung in Verbindung mit den Art. 11 Abs. 1, 13 Abs. 1 bis 3, 16, 27 und 104 der Verordnung Nr. 2100/94 dahin auszulegen, dass der Inhaber oder der Nutzungsberechtigte eine Verletzungsklage gegen denjenigen erheben kann, der Handlungen in Bezug auf Material vornimmt, das von einem Lizenznehmer an ihn verkauft oder abgegeben wurde, wenn die Einschränkungen, die im Lizenzvertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Inhaber des gemeinschaftlichen Sortenschutzes für den Fall des Verkaufs dieses Materials ausbedungen wurden, nicht eingehalten wurden?
2.
Wenn ja, ist es für die Prüfung dieses Verstoßes von Bedeutung, ob derjenige, der die zuvor erwähnte Handlung vornimmt, die in dem betreffenden Lizenzvertrag auferlegten Einschränkungen kannte oder so behandelt wird, als hätte er sie gekannt?
(1) ABl. L 227, S. 1.
(2) ABl. L 162, S. 38.
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