5.6.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 148/20
Vorabentscheidungsersuchen des Dioikitiko Efeteio Thessalonikis (Griechenland), eingereicht am 29. März 2010 — Zoi Chatzi/Ypourgos Oikonomikon
(Rechtssache C-149/10)
2010/C 148/30
Verfahrenssprache: Griechisch
Vorlegendes Gericht
Dioikitiko Efeteio Thessalonikis
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Zoi Chatzi
Beklagter: Ypourgos Oikonomikon
Vorlagefragen
1.
Kann angenommen werden, dass durch Paragraf 2 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über Elternurlaub im Anhang der Richtlinie 96/34/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub — ausgelegt in Verbindung mit Art. 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union über die Rechte des Kindes und unter Berücksichtigung der Erhöhung des durch die Charta der Grundrechte eingeführten Niveaus des Schutzes dieser Rechte — parallel auch ein Recht auf Elternurlaub für das Kind geschaffen wird, so dass bei der Geburt von Zwillingen die Gewährung eines einzigen Elternurlaubs einen Verstoß gegen Art. 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wegen Diskriminierung aufgrund der Geburt und eine mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu vereinbarende Beschränkung der Rechte der Zwillinge begründet?
2.
Bei Verneinung der ersten Frage: Ist der Begriff „Geburt“ in Paragraf 2 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über Elternurlaub im Anhang der Richtlinie 96/34/EG dahin auszulegen, dass für erwerbstätige Eltern ein doppeltes Recht auf Gewährung von Elternurlaub geschaffen wird, das darauf gestützt ist, dass die Zwillingsschwangerschaft mit zwei aufeinander folgenden Geburten (der Zwillingskinder) endet, oder dahin, dass der Elternurlaub für eine einzige Geburt gewährt wird, unabhängig von der Zahl der bei dieser Geburt zur Welt gekommenen Kinder, ohne dass im letzteren Fall die Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Art. 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt wird?
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