5.6.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 148/20
Vorabentscheidungsersuchen des Højesteret (Dänemark), eingereicht am 31. März 2010 — Unomedical A/S/Skatteministeriet
(Rechtssache C-152/10)
2010/C 148/31
Verfahrenssprache: Dänisch
Vorlegendes Gericht
Højesteret
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Unomedical A/S
Beklagter: Skatteministeriet
Vorlagefragen
1.
Ist ein aus Kunststoff hergestellter Dialysebeutel, der speziell für ein Dialysegerät konzipiert ist und nur in Verbindung mit einem solchen verwendet werden kann, in
—
Kapitel 90, KN Position 9010 90 30 , als „Teil“ und/oder „Zubehör“ eines Dialysegeräts im Sinne der Anmerkung 2 Buchst. b zu Kapitel 90 des Zolltarifs
oder
—
Kapitel 39, KN Position 3926 90 99, als Kunststoff oder Ware daraus einzureihen?
2.
Ist ein aus Kunststoff hergestellter Urinbeutel, der speziell für Katheter konzipiert ist und daher nur in Verbindung mit solchen verwendet werden kann und faktisch auch ausschließlich so verwendet wird, in
—
Kapitel 90, KN Position 9018399030, als „Teil“ und/oder „Zubehör“ eines Katheters im Sinne von Anmerkung 2 Buchst. b zu Kapitel 90 des Zolltarifs
oder
—
Kapitel 39, KN Position 3926 90 99, als Kunststoff oder Ware daraus einzureihen?
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