19.6.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 161/28
Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Ireland, eingereicht am 7. April 2010 — Phonographic Performance (Ireland) Ltd/Irland und Attorney General
(Rechtssache C-162/10)
2010/C 161/36
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
High Court of Ireland
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Phonographic Performance (Ireland) Ltd
Beklagte: Irland und Attorney General
Vorlagefragen
1.
Ist ein Hotelbetreiber, der in den Gastzimmern Fernsehapparate und/oder Radios aufstellt, zu denen er ein Sendesignal übermittelt, im Sinne des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 (kodifizierte Fassung) ein „Nutzer“, der eine „öffentliche Wiedergabe“ eines in einer Rundfunksendung abgespielten Tonträgers vornimmt?
2.
Wenn Frage 1 zu bejahen ist: Sind die Mitgliedstaaten nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG verpflichtet, einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung durch den Hotelbetreiber für das Abspielen des Tonträgers zusätzlich zu der angemessenen Vergütung hierfür durch den Rundfunksender vorzusehen?
3.
Wenn Frage 1 zu bejahen ist: Ist es den Mitgliedstaaten nach Art. 10 der Richtlinie 2006/115/EG gestattet, Hotelbetreiber von der Verpflichtung zur Zahlung „einer einzigen angemessenen Vergütung“ freizustellen, weil es sich um eine „private Benutzung“ im Sinne von Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/115/EG handelt?
4.
Ist ein Hotelbetreiber, der in Gastzimmern Geräte (anderer Art als Fernseh- oder Radiogeräte) und Tonträger in physischer oder digitaler Form zur Verfügung stellt, die mit einem solchen Gerät abgespielt oder gehört werden können, ein „Nutzer“, der eine „öffentliche Wiedergabe“ der Tonträger im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG vornimmt?
5.
Wenn die Frage 4 zu bejahen ist: Ist es den Mitgliedstaaten nach Art. 10 der Richtlinie 2006/115/EG gestattet, Hotelbetreiber von der Verpflichtung zur Zahlung „einer einzigen angemessenen Vergütung“ freizustellen, weil es sich um eine „private Benutzung“ im Sinne von Art. 10 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/115/EG handelt?
(1) Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (kodifizierte Fassung) (ABl. L 376, S. 28).
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