17.7.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 195/3
Klage, eingereicht am 19. April 2010 — Europäische Kommission/Königreich Spanien
(Rechtssache C-192/10)
2010/C 195/05
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Pardo Quintillán und A. Marghelis)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 13 und 14 der Richtlinie 1999/31/EG (1) des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien verstoßen hat, dass es nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um die Erfüllung seiner Verpflichtungen betreffend die Stilllegung der Deponie Cova da Loba in O Grove (Pontevedra, Galizien) sowie die Wartung und Überwachung während der Nachsorge sicherzustellen;
—
dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
1.
Das grundlegende Ziel der Richtlinie 1999/31/EG sei es, dass während des gesamten Bestehens der Deponie negative Auswirkungen der Ablagerung von Abfällen auf die Umwelt, insbesondere die Verschmutzung von Oberflächenwasser, Grundwasser, Boden und Luft sowie alle damit verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit weitestmöglich vermieden oder vermindert würden.
2.
Die Deponie Cova da Loba sei nach den eigenen Angaben der spanischen Behörden im Jahr 2000 genehmigt worden. Es handele sich daher um eine vorhandene Deponie im Sinne von Art. 14 der Richtlinie 1999/31/EG.
3.
Die Deponie Cova da Loba sei aufgegeben worden, ohne dass ein Stilllegungsverfahren eingeleitet oder die Nachsorge und Überwachung gemäß Art. 13 der Richtlinie sichergestellt worden sei.
4.
Aus den Angaben der spanischen Behörden gehe somit hervor, dass das Verfahren zur Stilllegung der Deponie Cova da Loba noch nicht abgeschlossen sei. Nach alledem stelle daher die Situation hinsichtlich dieser Deponie einen Verstoß gegen die Art. 13 und 14 der Richtlinie 1999/31/EG dar.
(1) ABl. L 182, S. 1.
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