31.7.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/13
Vorabentscheidungsersuchen des First Tier Tribunal, Tax Chamber (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 4. Mai 2010 — Pacific World Limited, FDD International Limited/The Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs
(Rechtssache C-215/10)
2010/C 209/21
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
First Tier Tribunal, Tax Chamber
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerinnen: Pacific World Limited, FDD International Limited
Beklagte: The Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs
Vorlagefragen
1.
Ist die Verordnung (EG) Nr. 1417/2007 (1) der Kommission vom 28. November 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur insoweit gültig, als sie künstliche Fingernägel und somit die in ihrem Anhang 1 beschriebenen Warenzusammenstellungen für künstliche Fingernägel in die KN-Position 3926 90 97 einreiht?
2.
Sofern die erste Frage zu verneinen ist: Ist die Kombinierte Nomenklatur dahin auszulegen, dass die fraglichen Warenzusammenstellungen für künstliche Nägel als „Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen zur Hand- oder Fußpflege … Zubereitungen zur Hand- oder Fußpflege“ in Tarifposition 3304 30 00 oder als „Andere Schneidwaren (z. B. Haarschneide- und -scherapparate, Spaltmesser, Hackmesser, Wiegemesser für Metzger/Fleischhauer oder für den Küchengebrauch, Papiermesser); Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen) … Instrumente und Zusammenstellungen, für die Hand- oder Fußpflege (einschließlich Nagelfeilen)“ in Tarifposition 8214 20 00 einzureihen sind?
(1) Verordnung (EG) Nr. 1417/2007 der Kommission vom 28. November 2007 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 316, S. 4)
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